Die EU und die DSGVO feiern am 25. Mai 2023 ihre „Hölzerne Hochzeit“, da die Verordnung zum Datenschutz bereits seit fünf Jahren gilt. In diesem Zusammenhang möchten wir, neben dem Zweck der DSGVO, auch einen Blick auf die Auswirkungen für Betroffene und Unternehmen werfen und gehen der Frage nach, ob die DSGVO nur einseitig von Vorteil ist oder ob Sie im Unternehmen ebenfalls von der Umsetzung profitieren.
Nun ja, bislang zwar noch kein offizieller Feiertag und vom Großteil der Bevölkerung vermutlich eher weniger als ein Anlass zum Feiern erachtet - dennoch wurde der 28. Januar nicht grundlos zum Europäischen Datenschutztag erkoren. Angesichts der Geschwindigkeit der zunehmenden Technologisierung und Digitalisierung wird das Thema Datenschutz noch in diesem Jahrhundert zu einem der wichtigsten Themen unserer Gesellschaft werden.
Fällt der bloße Name eines Lebenspartners unter Art. 9 der DS-GVO, da bereits durch diesen auf die sexuelle Orientierung geschlossen werden kann? Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich der folgende Beitrag.
Sind Dienstleister aus den USA nunmehr datenschutzrechtlich vertrauenswürdig? Das OLG Karlsruhe erleichtert die Inanspruchnahme von US Anbietern mit Sitz in der EU. Auch bei der Inanspruchnahme von US Dienstleistern mit Sitz in der EU und der von Ihnen vertraglich zugesicherten Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich in der EU wurde bisher für diese Unternehmen die Drittlandproblematik des Art. 49 DSGVO mit sehr strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme herangezogen.
Sie sollen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des/der (internen) Datenschutzbeauftragten übernehmen? Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind und zeigen auf, was zu beachten ist. Ebenfalls erläutern wir, welche Punkte zuerst berücksichtigt werden sollten und gehen auf den Unterschied zwischen Datenschutzkoordinator und Datenschutzbeauftragter ein. Im Anschluss wissen Sie und Ihr Unternehmen, ob Sie die Aufgabe übernehmen möchten/sollten oder ob ggfs. die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten eine Alternative für Ihr Unternehmen ist.