Datenschutz ist für viele ein rotes Tuch. Viele Begriffe werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Wir möchten Ihnen einen Überblick über Themenbereich Datenschutz vermitteln und die Standardbegriffe und -prozesse kurz und knapp auch für einen Laien verständlich erklären.
Ein Rechtsanwalt hatte beim Amtsgericht auf Schadensersatz in Form eines Schmerzensgeldes gemäß Art. 82 DSGVO geklagt. Er trug vor, durch eine Werbeemail, die ihm nicht hätte zugestellt werden dürfen, einen immateriellen Schaden erlitten zu haben. Er sei dadurch beeinträchtigt worden, und verlange zum Ausgleich ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.
Das Jahr 2020 wird nicht nur als das Jahr von Corona in die Geschichte eingehen, sondern auch als das Jahr der Hackerangriffe. Was gab es da nicht alles…Sogar Microsoft oder das Bundeskanzleramt waren jüngst betroffen. Das ist auch kein Wunder, denn durch das häufige Corona-bedingte Arbeiten von Home-Offices aus öffnen viele Unternehmen Cyberkriminellen unbewusst Tür und Tor.
Sich keine Passwörter mehr merken oder sich neu ausdenken müssen, nichts mehr vergessen. Der Fingerabdruck, die Gesichtsmerkmale, die Stimme sind ja schließlich eindeutige Erkennungsmerkmale zur Identifikation eines Menschen. Es kann also nichts schiefgehen. Nur ich kann also mit meinem Fingerabdruck z. B. an mein Geld kommen, oder etwa nicht?
Im 3. Teil zur aktuellen Thematik "Cookies" erklären wir Ihnen: die Umsetzungsmöglichkeiten des Cookie-Banners, Ihre Informationspflichten, die Einwilligung sowohl für Cookies als auch für Tools von Drittanbietern und bei Skripten/Plug-ins und weisen auf die Widerrufsmöglichkeit des Users hin. Wir sagen Ihnen, weshalb sich eine Prüfung Ihrer Webseite auf Datenschutzkonformität im Moment für Sie lohnt.