Sind Dienstleister aus den USA nunmehr datenschutzrechtlich vertrauenswürdig? Das OLG Karlsruhe erleichtert die Inanspruchnahme von US Anbietern mit Sitz in der EU. Auch bei der Inanspruchnahme von US Dienstleistern mit Sitz in der EU und der von Ihnen vertraglich zugesicherten Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich in der EU wurde bisher für diese Unternehmen die Drittlandproblematik des Art. 49 DSGVO mit sehr strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme herangezogen.
Die dacuro GmbH hat am Konsultationsverfahren hinsichtlich des Entwurfs der „Leitlinien 07/2022 für die Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen“ vom Europäischen Datenschutzausschuss teilgenommen.
Der Datenschutz ist für die meisten ein leidiges Thema, das gerne hinten angeschoben oder wenn möglich auch ganz ignoriert wird. Daher scheint es nur schwer nachvollziehbar, dass sich manche Menschen hauptberuflich einem solchen Themenfeld widmen (wollen). Abwechslungsreich und interessant kann ein solcher Beruf schließlich kaum sein. Oder vielleicht doch?
Sie sollen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des/der (internen) Datenschutzbeauftragten übernehmen? Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind und zeigen auf, was zu beachten ist. Ebenfalls erläutern wir, welche Punkte zuerst berücksichtigt werden sollten und gehen auf den Unterschied zwischen Datenschutzkoordinator und Datenschutzbeauftragter ein. Im Anschluss wissen Sie und Ihr Unternehmen, ob Sie die Aufgabe übernehmen möchten/sollten oder ob ggfs. die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten eine Alternative für Ihr Unternehmen ist.
Bereits zum 10. Mal wurde das traditionelle Benefiz Turnier zu Gunsten des Kinderschutzbundes auf dem Gelände der Boule Freunde Wiesloch e.V. ausgetragen. Spannend bis um Schluss kämpften vier Mannschaften um die Trophäe, den Blauen Elefanten.