Der Datenschutz ist für die meisten ein leidiges Thema, das gerne hinten angeschoben oder wenn möglich auch ganz ignoriert wird. Daher scheint es nur schwer nachvollziehbar, dass sich manche Menschen hauptberuflich einem solchen Themenfeld widmen (wollen). Abwechslungsreich und interessant kann ein solcher Beruf schließlich kaum sein. Oder vielleicht doch?
Sie sollen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des/der (internen) Datenschutzbeauftragten übernehmen? Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind und zeigen auf, was zu beachten ist. Ebenfalls erläutern wir, welche Punkte zuerst berücksichtigt werden sollten und gehen auf den Unterschied zwischen Datenschutzkoordinator und Datenschutzbeauftragter ein. Im Anschluss wissen Sie und Ihr Unternehmen, ob Sie die Aufgabe übernehmen möchten/sollten oder ob ggfs. die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten eine Alternative für Ihr Unternehmen ist.
Bereits zum 10. Mal wurde das traditionelle Benefiz Turnier zu Gunsten des Kinderschutzbundes auf dem Gelände der Boule Freunde Wiesloch e.V. ausgetragen. Spannend bis um Schluss kämpften vier Mannschaften um die Trophäe, den Blauen Elefanten.
Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber:innen ihren erkrankten Beschäftigten einen Prozess anbieten, der sie schrittweise wieder an das Arbeitsleben heranführt. Voraussetzung ist, dass der/die betroffene Arbeitnehmer:in für einen Zeitraum von über 6 Wochen pro Jahr (auch wiederholt) arbeitsunfähig war.
Wer ist Auftragsverarbeiter? Welche Anforderungen hat ein Auftragsverarbeiter zu erfüllen? Mit diesen zentralen Fragestellungen des Datenschutzrechts beschäftigt sich der folgende Beitrag.