Wird der Einsatz von Smartphones für ein Unternehmen relevant, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie diese eingesetzt werden können. Gerade Kleinunternehmen und Start-Ups werfen hier gerne einen Blick auf die „BYOD - Bring Your Own Device“- Variante. Dabei wird das private Gerät der Mitarbeiter für Unternehmenszwecke genutzt und es müssen keine teuren Neugeräte angeschafft werden. Dies ist eine kostengünstige Variante, aber auch eine datenschutzkonforme?
Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Immer wieder wird in der Datenschutzliteratur die Videoüberwachung angesprochen. Kann es aber sein, dass sie bald um die biometrische Erkennung erweitert wird?
Die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist ein Thema für sich. Da zwischen den Beschäftigten und dem für die Datenverarbeitung verantwortlichem Arbeitgeber regelmäßig eine gewisse Macht Asymmetrie gegeben ist, gelten Beschäftigte als besonders schutzbedürftig Personengruppe (vgl. Art. 29 Datenschutzgruppe, WP 248, S. 12).
Am 21.03.2022 wurde auf der Homepage vom EDSA (der Europäische Datenschutzausschuss) der Entwurf der „Guidelines on dark patterns in social media platform interfaces“ veröffentlicht. Im Dokument werden die so genannten „dark patterns“ (D: dunkle Muster) zur Sprache gebracht. In den Richtlinien sind die Empfehlungen sowie die Bildbeispiele zu finden.