Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Immer wieder wird in der Datenschutzliteratur die Videoüberwachung angesprochen. Kann es aber sein, dass sie bald um die biometrische Erkennung erweitert wird?
Die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist ein Thema für sich. Da zwischen den Beschäftigten und dem für die Datenverarbeitung verantwortlichem Arbeitgeber regelmäßig eine gewisse Macht Asymmetrie gegeben ist, gelten Beschäftigte als besonders schutzbedürftig Personengruppe (vgl. Art. 29 Datenschutzgruppe, WP 248, S. 12).
Am 21.03.2022 wurde auf der Homepage vom EDSA (der Europäische Datenschutzausschuss) der Entwurf der „Guidelines on dark patterns in social media platform interfaces“ veröffentlicht. Im Dokument werden die so genannten „dark patterns“ (D: dunkle Muster) zur Sprache gebracht. In den Richtlinien sind die Empfehlungen sowie die Bildbeispiele zu finden.
Wer ist vom Datenschutz betroffen? Wer wird durch die vereinheitlichen Regelungen der DSGVO geschützt? Mit diesen zentralen Fragestellungen des Datenschutzrechts beschäftigt sich der folgende Beitrag.