Corona beschäftigt uns derzeit alle. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die wichtigsten Antworten finden und bieten Ihnen eine kostenfreie Homeoffice-Vorlage an. Denn Datenschutz ist ein Grundrecht, das nicht einfach situationsbedingt ausgehebelt werden darf. Unternehmer sollten sich auch hier vorab Gedanken machen. Übereilte Handlungen können aktuell zu Datenpannen führen, die für Unternehmen final vielleicht geschäftsschädigender sind, als das Virus selbst.
Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament am 29.1.20 ist das Brexit Abkommen endgültig angenommen - und der Brexit am 31.1.20 geregelt. Dass dies der Stichtag werden würde, hatte Premierminister Boris Johnson (mit Unterstützung des britischen Unterhauses) ja schon im Vorfeld deutlich gemacht.
Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.
Mit knapp 10 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO ist die Geldbuße gegen die 1&1 Telecom GmbH deutlich. Diese Strafe erhielt das Unternehmen aufgrund ihres unzureichendem Authentifizierungsverfahren im Kundencenter. 10.000 Euro Bußgeld für das Fehlen des Datenschutzbeauftragten wurde bei dem Kleinunternehmen Rapidata GmbH festgelegt, da es der mehrmaligen Aufforderung zur Bestellung nicht nachgekommen ist.