Am 25. Mai ist es offiziell soweit: die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Doch was bedeutet diese Gesetzesänderung konkret? Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus und was ändert sich künftig? Worauf müssen Sie als Unternehmer achten? Derzeit wird viel Panik mit dem neuen Gesetz verbreitet und Unruhe in Unternehmen gestiftet. Wir möchten dabei helfen, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Weder Drucker noch Multifunktionsgeräte werden in Verbindung mit Datenschutz gebracht. Trotzdem sollte dieser Risikofaktor für mögliche Datenschutzpannen nicht vernachlässigt werden. Es gibt einiges, worauf Sie bei der Anschaffung und beim Betrieb von Druckern bzw. Multifunktionsgeräten achten sollten, um in Ihrem Unternehmen nicht nur eine gute Bedienbarkeit, sondern gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.
Ob Musik-, Tier- oder Sportverein, auch hier muss mit personenbezogenen Daten entsprechend datenschutzkonform umgegangen werden. Auch im Verein müssen die Vorgaben des BDSG bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt und umgesetzt werden. Ab 10 Mitarbeitern muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Wir sind Mitglied des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e. V. und werden künftig als externer Datenschutzbeauftragter für die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH tätig sein. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit nach dem Motto der Metropolregion "gemeinsam egagiert".
Darf ich als Unternehmer den Newsletter an jeden schicken, dessen E-Mail-Adresse ich habe? Nein, auf keinen Fall. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Versand von Newslettern unbedingt achten und weshalb Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden sollten. So entgehen Sie Abmahnungen, unnötigen Beschwerden und erfüllen alle rechtlich notwendigen Vorgaben.