Weder Drucker noch Multifunktionsgeräte werden in Verbindung mit Datenschutz gebracht. Trotzdem sollte dieser Risikofaktor für mögliche Datenschutzpannen nicht vernachlässigt werden. Es gibt einiges, worauf Sie bei der Anschaffung und beim Betrieb von Druckern bzw. Multifunktionsgeräten achten sollten, um in Ihrem Unternehmen nicht nur eine gute Bedienbarkeit, sondern gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.
Ob Musik-, Tier- oder Sportverein, auch hier muss mit personenbezogenen Daten entsprechend datenschutzkonform umgegangen werden. Auch im Verein müssen die Vorgaben des BDSG bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt und umgesetzt werden. Ab 10 Mitarbeitern muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Wir sind Mitglied des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e. V. und werden künftig als externer Datenschutzbeauftragter für die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH tätig sein. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit nach dem Motto der Metropolregion "gemeinsam egagiert".
Darf ich als Unternehmer den Newsletter an jeden schicken, dessen E-Mail-Adresse ich habe? Nein, auf keinen Fall. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Versand von Newslettern unbedingt achten und weshalb Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden sollten. So entgehen Sie Abmahnungen, unnötigen Beschwerden und erfüllen alle rechtlich notwendigen Vorgaben.
Wir erklären, was personenbezogene Daten sind, weshalb Sie als Unternehmer nicht selbst der Datenschutzbeauftragte sein dürfen, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, worauf Sie zu achten haben und warum Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens betrachten sollten.