Ob Musik-, Tier- oder Sportverein, auch hier muss mit personenbezogenen Daten entsprechend datenschutzkonform umgegangen werden. Auch im Verein müssen die Vorgaben des BDSG bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt und umgesetzt werden. Ab 10 Mitarbeitern muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Wir sind Mitglied des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e. V. und werden künftig als externer Datenschutzbeauftragter für die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH tätig sein. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit nach dem Motto der Metropolregion "gemeinsam egagiert".
Darf ich als Unternehmer den Newsletter an jeden schicken, dessen E-Mail-Adresse ich habe? Nein, auf keinen Fall. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Versand von Newslettern unbedingt achten und weshalb Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden sollten. So entgehen Sie Abmahnungen, unnötigen Beschwerden und erfüllen alle rechtlich notwendigen Vorgaben.
Wir erklären, was personenbezogene Daten sind, weshalb Sie als Unternehmer nicht selbst der Datenschutzbeauftragte sein dürfen, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, worauf Sie zu achten haben und warum Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens betrachten sollten.
Die RFID-Technik wird heutzutage in alltäglichen Bereichen genutzt. Ob bei der Zeiterfassung, der Fahrzeugidentifikation oder im öffentlichen Nahverkehr, sie ist allgegenwärtig. Bedenklich wird ihr Einsatz, wenn die Chips unerkannt eingesetzt werden, wie z. B. in Kleidungsstücken oder Chips, die personenbezogene Daten enthalten, zu mehr verwendet werden, als rechtlich erlaubt ist.