Wir bei der dacuro GmbH freuen uns, unsere neue Partnerschaft mit dem RSV Lahn-Dill, einem der führenden Rollstuhlbasketball-Teams in Deutschland, bekannt zu geben. Diese Zusammenarbeit ist für uns ein weiterer Schritt, um unser Engagement für den Sport und die Förderung von Spitzenleistungen zu unterstreichen.
Kein datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist wie der andere. Als in gänzlich unterschiedlichen (Lebens)Bereichen tätige, in ihren Organisationsstrukturen stark variierende Einrichtungen, sind ihre Tätigkeiten kaum miteinander vergleichbar. Dennoch müssen alle für ein individuelles und vor allem passendes Datenschutzmanagement sorgen. Doch wie weiß man, welches Maß an Datenschutz das richtige für einen ist?
Grundlegende Begriffserklärungen erleichtern uns die Einschätzung, um welchen Themenbereich es sich handelt. Nicht nur der Stand der Technik verändert sich rasant, auch die Begriffe mit denen jongliert werden, sind zum Teil nicht einfach abzugrenzen. In diesem Blogbeitrag soll hier Licht ins Dunkel gebracht werden.
Der Verantwortliche hat die Pflicht die Betroffenen über den Datenschutz zu informieren. Dieser Pflicht unterliegt ein Unternehmen auch gegenüber seinen Beschäftigten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Datenschutzinformation den Beschäftigten bereitzustellen