EDSA-Konsultationsverfahren - erneute Teilnahme
von Mag.iur. Julius Hoffmann (Kommentare: 0)
Am 08.10.2024 wurde auf der Homepage vom EDSA (der Europäische Datenschutzausschuss) der Entwurf der „Leitlinien 01/2024 2024 zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 (f) DSGVO“ veröffentlicht.
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 gibt es immer wieder Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO (berechtigtes Interesse). Es ist lobenswert, dass der EDSA sich diesem für die Datenschutzpraktiker problematischen Thema widmet.
Die dacuro hat von der Möglichkeit der EDSA-Konsultationsverfahrensteilnahme Gebrauch gemacht und ihre Kommentare an den EDSA übermittelt.
Die Stellungname, welche von den Datenschutzberatern: Julius Hoffmann, Lena Höötmann und Sebastian Treusch vorbereitet worden ist, enthält u.a. folgende Kommentare:
- Auslegung des Begriffs „Behörde“: Im Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist zu lesen, dass Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung gilt. Der Ausschuss wurde um die Auslegung des Begriffs „Behörde“ ersucht.
- Betrugsprävention: Der EDSA wurde um die Festlegung ersucht, wann im Zusammenhang mit der Betrugsprävention Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO und wann Art. 6 Abs. 1 (c) DSGVO (Datenverarbeitung auf Basis einer rechtlichen Verpflichtung) anwendbar sind.
- Datenübermittlung im Konzern: Der EDSA wurde um die Festlegung ersucht, wann im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Konzern Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO und wann Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO (Datenverarbeitung zwecks Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen) anwendbar sind.
- Fehlende Themen: Der EDSA wurde seitens dacuro darauf hingewiesen, dass in den Leitlinien folgende Themen fehlen und somit anzusprechen sind: Verarbeitung der Kontaktdaten von Ansprechpersonen der Geschäftspartner und Verarbeitung der Bilddaten.
Die Leitlinien 01/2024 sind hier zu finden.
Der diesbezügliche Beitrag von dacuro ist hier zu finden.
dacuro GmbH
Als externe Datenschutzbeauftragte ist es unsere Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO zu unterstützen. Dies erfolgt unter anderem mittels Beratung, Hilfe bei den Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeit, der Prüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung, der Prüfung von Webseiten auf Datenschutzkonformität oder auch bei der Sensibilisierung von Mitarbeitern und vielem mehr. Unser Team besteht aus Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichsten Fachbereiche, sodass wir in der Lage sind, den Datenschutz ganzheitlich zu betrachten. Da wir seit Jahren Firmen aus den unterschiedlichsten Branchen begleiten, verfügen wir über ein weit gefächertes Know-how. Wir stellen nicht nur den externen Datenschutzbeauftragten, sondern unterstützen gerne auch bei Einzelthemen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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