Der EU AI Act Countdown: Pflichten bis August 2026 und neue Fristen durch den KI-Omnibus
Der EU AI Act Countdown. Pflichten bis August 2026 und neue Fristen durch den KI-Omnibus
Mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) hat sich an den Vorgaben hinsichtlich der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten nichts verändert. Deutschland hat vom Recht Gebrauch gemacht, mithilfe von Öffnungsklauseln spezifische Regelungen der DSGVO zu treffen und diese im BDSG (neu) verankert.
Somit muss jedes Unternehmen, das mindestens 20 Personen beschäftigt, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen (siehe: § 38 BDSG (neu)). Hierzu zählen auch Aushilfen, Praktikanten, Halbtagskräfte usw.
Verarbeiten Sie besonders schützenswerte personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit), ist ein Datenschutzbeauftragter unter Umständen bereits bei weniger Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen Pflicht.
Es besteht die Möglichkeit, die Position des Datenschutzbeauftragten intern oder extern zu besetzen. Unabhängig der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, müssen in Firmen die notwendigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden und der Datenschutz umgesetzt werden.
Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie mithilfe unseres Datenschutz-Schnell-Checks ganz einfach herausfinden.
Das fast zehnköpfige Team der dacuro berät Sie gerne, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und welches Konzept für Ihr Unternehmen passt. Mit unserem Hauptsitz in Walldorf und unserer Niederlassung am Standort Hamburg betreuen wir Kunden deutschlandweit.
Der EU AI Act Countdown. Pflichten bis August 2026 und neue Fristen durch den KI-Omnibus
KI ist in aller Munde. Das hat gute Gründe, den mit KI kann man viel Zeit sparen. Neben der simplen Prompt-Nutzung, bei der man der KI Fragen stellt und entsprechende Antworten erhält oder auch Daten aufbereitet bekommt, steckt in der agentischen KI das wahre Potential.
Ist Ihre Webseite wirklich DSGVO-konform – oder scheint sie nur so?
Wir informieren, warum einfache Online-Scans nicht ausreichen, welche Risiken hierbei oft übersehen werden und warum Ihre Webseite ein zentraler Grundbaustein für Vertrauen und nachhaltige Geschäftsbeziehungen ist.
In unserem Beitrag erklären wir, wie wir Webseiten professionell analysieren, welche Bereiche wir durchleuchten, weshalb jede Online-Präsenz individuell ist und warum automatisierte Scans nicht ausreichen. Zudem zeigen wir, dass es bei Webseiten um weit mehr als „Datenschutz“ geht und wir bei unserem Audit ganzheitlich und kritisch sehr bewusst über Standards hinausdenken.
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