Pressemitteilung BfDI: Einwilligung bei Cookies

von Sandra Hoffmann (Kommentare: 0)

Update 28.05.2020: BGH-Urteil Einwilligung bei Cookies

Mit seinem Urteil vom 28.05.2020 bestätigte der BGH das Urteil des EuGH vom 29.07.2019 hinischltich der Einwilligungspflicht beim Setzen von Cookies. Zusammenfassend finden Sie hier alle Infos, weitere Details zum Thema finden Sie in unseren unten verlinkten Artikeln.

Cookies und andere gefährliche Angelegenheiten

ein Warndreieck mit Ausrufezeichen in der Mitte

Am 14.11.2019 veröffentlichte der BfDI (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) eine Pressemitteilung, dass personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung durchgeführt werden darf.

Bereits in unserem ersten Blog-Artikel zu unserer 3-teiligen Serie „Cookies und andere gefährliche Angelegenheiten“ vom 1. August 2019 hatten wir erklärt

  • Was sind personenbezogene Daten?
  • Was sind Cookies?
  • Was sind technisch notwendige Cookies (Session-Cookies)?
  • Was sind Marketing Cookies?
  • Wozu benötigt man ein Cookie Banner?
  • Cookies von Marketing- und Analyse-Tools

und sind in unserem zweiten Blogartikel darauf eingegangen, dass eine Datenverarbeitung ausschließlich mit einer Rechtsgrundlage erfolgen darf.

Hier haben wir die mögliche Nutzung von Cookies im Rahmen

  • des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) und auf Basis
  • der Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO)

erläutert.

Wir sind auch auf das EuGH Urteil im „Fashion-ID“ Fall vom 29.07.2019 hinsichtlich es Facebook-Like-Buttons eingegangen. In diesem Zusammenhang sind wir auf die Differenzierung der Verantwortlichkeiten mit personenbezogenen Daten in eigenverantwortlicher Regie oder als Auftragsverarbeiter eingegangen.

Zusammenfassend hatten wir, wie die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Orientierungshilfe festgestellt, dass eine Einwilligung mittels Cookie-Abfrage jeweils vor dem aktiven Zugriff eines Dritt-Anbieter- oder Analyse-Tools erfolgen muss.

Im dritten Teil unserer Serie, der Ende August 2019 erschienen ist, sind wir auf die technischen Informationen zu Cookie-Banner eingegangen und welche Varianten es gibt. Zudem haben wir erläutert, wie eine datenschutzkonforme Einwilligung aussieht und dass diese auch immer die Möglichkeit eines Widerrufs bieten muss. Ernüchternd kam hinzu, dass der Widerruf so einfach wie er erteilt wurde umzusetzen ist. Dies ist, unter Umständen, für Webseitenbetreiber eine zusätzliche Herausforderung.

Fazit

Bereits auf der Herbstkonferenz des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hatten sowohl der Baden-Württembergische als auch der bayrische Landesdatenschutzbeauftrage erklärt, dass eine inkorrekte Einbindung des Cookie-Banners einen Datenschutzverstoß darstellt.

Die dacuro GmbH prüft bei all ihren Kunden obligatorisch die Webseite auf Datenschutzkonformität. Neben dem Cookie-Banner gibt es auf einer Homepage weit mehr Punkte, die aus datenschutzrechtlicher Sicht berücksichtigt werden müssen. Ihre Webseite ist nicht nur Ihre positive Außendarstellung für Ihre Kunden, sie ist auch ein möglicher Angriffspunkt für Externe, die Ihnen nicht wohlgesonnen sind. Aus diesem Grund sollten Sie hier sicher aufgestellt sein. Diese Dienstleistung können Sie auch bei uns anfragen, wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, jedoch dieser Stolperfalle nicht erliegen wollen.

Aktiv Handeln

Im Frühjahr 2020 bieten wir für Unternehmer und Webdienstleister einen speziellen Workshop an, in dem wir uns ausschließlich mit der datenschutzkonformen Umsetzung von Webseiten beschäftigen. Denn neben einem korrekten Cookie-Banner ist einiges mehr zu beachten. Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich bei uns, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist.

TAGS

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 6 und 3?

Updates Anmeldung zum Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos über aktuelle Meldungen zum Thema Datenschutz.