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Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens

Sehen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen als Teil des Qualitätsmanagements (z. B. bei der Zertifizierung nach DIN ISO 9001) und nicht als notwendiges Übel, das vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. So heben Sie sich und Ihr Unternehmen von der Konkurrenz ab!

Der moderne Datenschutz einer Firma stellt sich nicht in Verbot und Kontrolle dar, sondern wird bereits bei der Planung, Entwicklung und Strukturierung der weiteren Unternehmensphilosophie berücksichtigt.

Bedarfsanalyse

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, sobald in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Personen (hierzu gehören auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende oder Praktikanten/innen) mit personenbezogenen Daten agieren.
Bei besonders schützenswerten personenbezogenen Daten kann es sogar schon vor dem Überschreiten der Mitarbeiterzahl notwendig werden.

Mit Einführung der EU-Datenschutz­grund­verordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 hat sich aufgrund von § 38 BDSG (neu) nichts an den oben genannten Voraussetzungen verändert.

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten kann intern oder extern erfolgen. Sollte Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen trotzdem die notwendigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätikgeiten erstellt und die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach dem für Sie passendem Konzept.

Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie mit Hilfe unseres Datenschutz-Schnell-Checks ganz einfach herausfinden: