Auskunft gem. Art. 15 DSGVO - Erweitertes Auskunftsrecht
Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.