Mein Mitarbeiter, seine Einwilligung & ich
Die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist ein Thema für sich. Da zwischen den Beschäftigten und dem für die Datenverarbeitung verantwortlichem Arbeitgeber regelmäßig eine gewisse Macht Asymmetrie gegeben ist, gelten Beschäftigte als besonders schutzbedürftig Personengruppe (vgl. Art. 29 Datenschutzgruppe, WP 248, S. 12).