Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.
Mit knapp 10 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO ist die Geldbuße gegen die 1&1 Telecom GmbH deutlich. Diese Strafe erhielt das Unternehmen aufgrund ihres unzureichendem Authentifizierungsverfahren im Kundencenter. 10.000 Euro Bußgeld für das Fehlen des Datenschutzbeauftragten wurde bei dem Kleinunternehmen Rapidata GmbH festgelegt, da es der mehrmaligen Aufforderung zur Bestellung nicht nachgekommen ist.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Leipzig bringt etwas mehr Klarheit in die Frage, ob es nun erlaubt oder verboten ist, Facebook Fanpages zu betreiben.